Warum Kieferorthopädie?
Durch kieferorthopädische Behandlungen kann eine langfristige Schädigung der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindert sowie eine ausgewogene und ästhetische Zahnstellung erreicht werden. Ab dem 5. Lebensjahr ist es sinnvoll, eine erste kieferorthopädische Kontrolle durchführen zu lassen, um abzuklären, ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorhanden ist und eine Zahnspange ratsam wäre. Damit können noch rechtzeitig vorhandene Wachstumsschübe ausgenützt oder gehemmt werden.
Selbstverständlich sind auch bei erwachsenen Patienten kieferorthopädische Korrekturen möglich.
Bei allen Patienten wird eine IOTN-Feststellung (Zahnfehlstellungsindex) durchgeführt. Bei Patienten, die einen IOTN 5 oder 4 aufweisen, werden die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen (Kassenspange) bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Bei manchen IOTN 3 und 2 sowie bei allen IOTN 5 und 4 (ab dem 19. Lebensjahr) werden Zuschüsse von den Krankenkassen bewilligt.
Selbstverständlich muss jede kieferorthopädische Behandlung und deren Planung individuell auf den Patienten abgestimmt werden.
BEFUNDUNG
Aus diagnostischen Gründen und zur Dokumentation wird mithilfe eines neuartigen 3D-Scanners ein digitaler Abdruck der Zähne erstellt. Die Fallplanung erfolgt dann ebenfalls digital, wie auch die Röntgendokumentation und Auswertung.
BRACKETS
Mit Brackets, die aus Edelstahl oder Keramik bestehen, wird eine festsitzenden kieferorthopädische Behandlung durchgeführt. Dauer und Kosten richten sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung. Zur Unterstützung der Therapie kann es notwendig sein, dass zusätzliche Hilfsmittel, wie Gummizüge, elastische Ketten oder Druckfedern etc. angewendet werden.
ALIGNER – Unsichtbare Zahnspange
Seit 20 Jahren werden mit sogenannten Alignern auch dynamische Behandlungen von Fehlstellungen der Zähne durchgeführt. Durch seine Ausbildung Anfang der 90er Jahre in New Orleans hatte Dr. Josef C. Feldner die ersten Schritte dieser Therapien durch Prof. Jack Sheridan hautnah miterleben dürfen. Langsam ist dieses System immer stärker gewachsen und heute stellt es eine sinnvolle Ergänzung in der kieferorthopädischen Behandlung dar. Nicht alle Fehlstellungen kann man mit dieser Therapie behandeln und eine konsequente Mitarbeit ist die Grundvoraussetzung.
LINGUALBEHANDLUNG
Im Gegensatz zu den Alignern, die kaum sichtbar sind, ist die Behandlung mit lingualen (innenliegenden) Brackets tatsächlich nicht sichtbar. Durch die spezielle Geometrie der Zahnoberfläche bedarf es der Anfertigung einer individuellen Zahnspange für jeden einzelnen Patienten. Das Behandlungsspektrum ähnelt dem der auf der Außenfläche angebrachten Brackets.
ABNEHMBARE ZAHNSPANGE
Im Gegensatz zu den Brackets, die dauerhaft an den Zähnen fixiert sind, sind abnehmbare Zahnspangen entfernbar. Meist für kleinere Fehlstellungen oder vor allem aber in der Funktionskieferorthopädie, die meist in der Wachstumsphase erfolgt, oder aber auch in der Haltephase nach Abschluss einer Behandlung mit Brackets werden abnehmbare Zahnspangen verwendet.
CHIRURGISCHE BEHANDLUNG
Manche Fehlstellungen sind begleitet mit starken Abweichungen des Skeletts. Hier ist teilweise notwendig, die Behandlung kombiniert mit einer kieferchirurgischen Korrektur durchzuführen. Die Vorbereitungen werden meist mit den Brackets durchgeführt, dann erfolgt die Operation und anschließend wird die Feineinstellung mit den Brackets vorgenommen. In ausgewählten Fällen kann man diese Therapie auch mit Alignern durchführen.
Kosten
Bei allen Patienten wird eine IOTN-Feststellung (Zahnfehlstellungsindex) durchgeführt. Bei Patienten, die einen IOTN 5 oder 4 aufweisen, werden die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen (Kassenspange) bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Bei manchen IOTN 3 und 2 sowie bei allen IOTN 5 und 4 (ab dem 19. Lebensjahr) werden Zuschüsse von den Krankenkassen bewilligt.
Für eine genaue Erstellung eines Therapieplanes ist die Erstuntersuchung unerlässlich. Gemeinsam mit Ihnen können die unterschiedlichen Behandlungsvarianten und die dadurch entstehenden Kosten sowie die Dauer der Behandlung besprochen werden.