Zahnspange

Wissenswertes zur Zahnspange

Dr. Josef Feldner und Dr. Josef Andreas Feldner in Spittal an der Drau und Villach, Kärnten

Mit unterschiedlichsten Behandlungsmethoden kann man in jedem Lebensalter Fehlstellungen der Zähne, wie auch der gesamten Kiefers regulieren. Erste Behandlungsschritte bei eng umschriebenen Fehlstellungen kann man bereits im frühen Kindesalter korrigieren. Typischerweise werden die meisten Behandlungen knapp vor dem Verlust der letzten Milchzähne, zwischen dem 10. – 12. Lebensjahr begonnen.
Bei allen Patienten wird eine IOTN Feststellung durchgeführt, denn bei Patienten die einen IOTN 4 (a, c, h, m etc.) oder 5 (a, i, h etc.) aufweisen, werden die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen (Kassenspange) bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Bei manchen IOTN 3 und manchen IOTN 2 werden Zuschüsse von den Krankenkassen bewilligt

BEFUNDUNG

Aus diagnostischen Gründen und zur Dokumentation wird Mithilfe eines neuartigen 3D-Scanners ein digitaler Abdruck erstellt. Die Fallplanung erfolgt dann ebenfalls digital, wie auch die Röntgendokumentation und Auswertung.

BRACKETS

Mit Brackets die aus Edelstahl oder Keramik bestehen wird eine festsitzenden kieferorthopädische Behandlung durchgeführt. Dauer und Kosten richten sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung. Zur Unterstützung der Therapie kann es notwendig sein dass zusätzliche Hilfsmittel, wie Gummizüge; elastische Ketten oder Druckfeder etc. angewendet werden.

ALIGNER

Schon relativ lange gibt es durchsichtige Zahnspangen, jedoch seit 20 Jahren gibt es mit sogenannten Alignern auch dynamische Behandlungen von Fehlstellungen der Zähne. Durch seine Ausbildung Anfang der 90er Jahre in New Orleans hatte Dr. Josef C. Feldner die ersten Schritte dieser Therapien durch Prof. Jack Sheridan hautnah miterleben dürfen. Langsam ist dieses System immer stärker gewachsen und heute stellt es eine sinnvolle Ergänzung in der kieferorthopädischen Behandlung dar. Nicht alle Fehlstellungen kann man mit dieser Theapier behandeln und eine konsequente Mitarbeit ist die Grundvoraussetzung in der Behandlung.

LINGUALBEHANDLUNG

Im Gegensatz zu den Aligner, die kaum sichtbar sind, ist die Behandlung mit lingualen (innenliegenden) Brackets tatsächlich nicht sichtbar. Durch die spezielle Geometrie der Zahnoberfläche bedarf es der Anfertigung einer individuellen Zahnspange für jeden einzelnen Patienten. Das Behandlungsspektrum ähnelt dem der auf der Außenfläche angebrachten Brackets.

ABNEHMBARE ZAHNSPANGE

Im Gegensatz zu den Brackets die dauerhaft an den Zähnen fixiert sind, sind abnehmbare Zahnspangen entfernbar. Meist für kleiner Fehlstellungen oder vor allem aber in der Funktionskieferorthopädie, die meist in der Wachstumsphase erfolgt, oder aber auch in der Haltephase nach Abschluss einer Behandlung mit Brackets werden abnehmbare Zahnspangen verwendet.

CHIRURGISCHE BEHANDLUNG

Manche Fehlstellungen sind begleitet mit starken Abweichungen des Skeletts. Hier ist es dann teilweise notwendig dies gemeinsam mit einer kieferorthopädischen Behandlung kombiniert mit einer kieferchirurgischen Korrektur durchzuführen. Die Aufenthalte im Krankenhaus sind überschaubar und die Möglichkeiten sind sehr weitreichend, vor allem bei Patienten mit angeborenen Fehlstellungen. Die Vorbereitungen werden meist mit den Brackets durchgeführt, dann erfolgt mit den Brackets die Operation und anschließend muss noch die Feineinstellung nach der Operation mit den Brackets erfolgen. In ausgewählten Fällen kann man diese Therapie auch mit Alignern durchführen, jedoch für den operativen Eingriff müssen kurzfristig Brackets angebracht werden.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.